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ohne Titel (Staats-Medien-Askese) Verzicht auf Konsum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit 1994! Hintergrund: Seit Bestehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist die Finanzierung desselben an hirnrissige Voraussetzungen geknüpft. Bis 12/2012 war man zahlungspflichtig, wenn man ein Empfangsgerät (in der Regel Radio oder Fernseher) vorgehalten hat. D.h. egal, was man mit diesen Geräten gemacht hat, egal ob sie funktionstüchtig waren oder nicht, man war zahlungspflichtig. Das leuchtete mir noch nie ein, weil man derlei Geräte für den Empfang von vielem einsetzen kann. Das müssen nichtmal Radio- oder Fernsehwellen sein - mal davon abgesehen, ob die von privaten oder öffentlich-rechtlichen Sendern ausgestrahlt werden. Ich habe selbstverständlich meine Geräte, wenn ich mal welche hatte, nie angemeldet. Denn mein Verzicht auf den Konsum der Staats-Medien ist total. Durch eine Gesetzesänderung soll jeder, der eine Wohnung bewohnt, ab Januar 2013 den Rundfunkbeitrag zahlen. Das würde für mich das Ende meiner Performance bedeuten. Das kann ich nicht zulassen und habe deswegen Anfang Februar 2017 Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Die Klage habe ich wie alle anderen auch - egal ob Unternehmer, Privatpersonen, Juraprofessoren - verloren, da es politisch nicht gewollt ist, u.a. den Begriff der Grundversorgung zu diskutieren. Nach der Klage habe ich weitere Bescheide erhalten, gegen die ich 2 weitere Klagen eingereicht habe. Die Klage wegen Widerspruchs gegen einen Festsetzungsbescheid habe ich in der Verhandlung im Januar 2019 aus Kostengründen zurückgezogen. Die Klage wegen meines abgelehnten Befreiungsantrags aus 2014, die auch im Januar 2019 verhandelt wurde, habe ich durchgezogen. Sie wurde selbstverständlich abgewiesen. In den mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht am 16. u. 17. Mai 2018 hat das Gericht festgestellt, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk rechtlich in einer Grauzone befindet. Die Gegenseite, also die politischen Vertreter und die Vertreter der ö-r Rundfunkanstalten, konnten nicht schlüssig darlegen, warum der Zwangsbeitrag in dieser Form aufrechterhalten werden muss. Trotzdem wurde der Rundfunkbeitrag als wichtiger Beitrag für die Demokratie in Deutschland für verfassungskonform erklärt. Hier ein Auszug aus meinen Klagebegründungen: "Das Urteil 1 BvR 1675/16 vom 18.7.2018 manifestiert nichts weiter als Tautologien und Lügen und ermöglicht so das Weiterleben eines staatlichen, parteiischen und aufgeblasenen Propaganda-Unternehmens. Eine inhaltliche Diskussion der Verfassungsbeschwerden hat nicht wirklich stattgefunden. Selbiges hat ja schon der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen in seinem Gutachten vom 03/2014 festgestellt. „Der Begründungsduktus erscheint mithin zunehmend selbstreferentiell.“ „Der Begriff der Grundversorgung bleibt ungeklärt.“ Seit Jahrzehnten halten sich die ö-r Rundfunkanstalten nicht an die Verpflichtung bei Erbringung ihrer Dienste Unparteilichkeit und Vielfalt, Sachlichkeit und inhaltliche Ausgewogenheit der Programme zu gewährleisten wie lt. Urteil vom 24. Februar 1961 (BVerfGE 12, 205 – 1. Rundfunkentscheidung, Rn. 182) gefordert. Dazu eine kleine Literaturliste: - Die Verteidigung der Rundfunkfreiheit, Michael Wolf Thomas (Hg.), rororo 1979 - Die Tagesschauer, Reinbek 1982 - Rundfunk und Geschichte 22. Jahrgang Nr.1, 1996 - Kalte Herzen, Peter Winterhoff-Spurk, Klett-Cotta 2005 - Die Falschmünzer-Republik, Volker Bräutigam, Kückenshagen 2009 - I Have A Stream, Berthold Seliger, Edition Tiamat 2015 - Die Macht um Acht, Uli Gellermann/Friedheln Klinkhammer/Volker Bräutigam, PapyRossa 2017 - Artikel von Betz und Fried in Media Perspektiven 7-8/2017 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde von Anfang an zur Umerziehung und Demokratisierung des Volkes eingeführt und betrieben – ist also ein Propaganda Projekt im besten Sinne des Wortes. Der politische Einfluss war von Anfang an möglich und gewollt. Staatsferne, Sicherung der Meinungsvielfalt, Bildung und Beratung waren nie in seinem Sinne. Alle Nachrichtenagenturen sind privat. Jeder ö-r Sender wird von hunderten von privaten Produktionsfirmen mit Inhalten versorgt. Weder die ö-r noch die privaten Sender werden effektiv kontrolliert z.B. von den Landesmedienanstalten (siehe Artikel Betz und Fried in Media Perspektiven 7-8/2017). Es findet trotz gravierender gesellschaftlicher Veränderungen (veränderter Medienkonsum, günstige Produktionsmittel) keine inhaltliche Diskussion darüber statt, ob der Umfang (Stichwort Grundversorgung), in dem der ö-r Rundfunk seine finanziellen Ansprüche erhebt, rechtens ist und von der Allgemeinheit getragen werden muss – siehe Gutachten 03/2014 Wissenschaftlicher Beirat des Bundesministeriums der Finanzen. Die Rundfunkfinanzierung vor der Gesetzesänderung im Januar 2013 habe ich aus weltanschaulichen Gründen abgelehnt. Die Unterstellung, das Benutzen oder Vorhalten eines Radios oder Fernsehers habe irgendetwas mit dem ö-r Rundfunk zu tun, halte ich seit 1994 für ziemlichen Schwachsinn. Man kann ja mit den Geräten machen, was man will. Ab 01/2013 wurde dann die Begründung zur Finanzierung des ö-r Rundfunks an das Bewohnen einer Wohnung geknüpft, die auch mit einem konkretem wirtschaftlichem Vorteil zusammenfallen soll. Diese Setzung ist noch irrer und unverschämter. Die zulässigen Gründe für Befreiung sind willkürlich festgelegt. Programmbeschwerden, die das Verbreiten von Falschinformationen rügen, werden nicht ernsthaft bearbeitet und selbstgerecht abgewiesen (siehe z.B. Die Macht um Acht von Gellermann, Klinkhammer, Bräutigam, PapyRossa 2017). De facto ist der ö-r Rundfunk über jede Kritik erhaben. Ich frage mich, ob das Urteil 1 BvR 1675/16 vom 18.7.2018 nicht ein exzellentes Beispiel der Demokratieverhinderung ist, über die Helmut Ridder und Ingeborg Maus so viel geschrieben haben. Rechtskundige sagen, dass es ein politisches Urteil ist. Das bedeutet wohl, dass man inhaltlich nichts mehr zu diskutieren hat und die Politik zusammen mit den Gesetzeshütern einfach ihren Stiefel durchziehen kann. Vermutlich ist der ö-r Rundfunk ein Phänomen jener Selbstprogrammierung eines Apparats, über die die vorgenannten Autoren ebenfalls geschrieben haben. Vor allem die vorauseilenden Äußerungen von Richtern und Journaille, dass der Rundfunkbeitrag doch existentiell wichtig für unsere Demokratie sei, macht mich stutzig. Hat nicht der 5. Armuts- und Reichtumsbericht, der von unserer Bundesregierung um einige unangenehme Passagen zensiert (!) wurde, ans Licht gebracht, dass am ehesten das politisch umgesetzt wird, was von Reichen gefordert wird (siehe Fußnote 1). Das Berufen auf diese eher gefühlte Demokratie in bester Carl Schmittscher Tradition finde ich äußerst zynisch. Also mit gutem Gewissen kann ich ein solches staatliches „too big to fail“ Ungetüm nicht unterstützen, weder ideell noch materiell. Ich werde weiterhin den Rundfunkbeitrag keinesfalls bezahlen und mache effektiven Gebrauch von meiner Meinungsfreiheit. Fußnote 1: „Die Wahrscheinlichkeit für eine Politikänderung ist wesentlich höher, wenn diese Politikänderung von einer großen Anzahl von Menschen mit höherem Einkommen unterstützt wird.“ „Das Kapitel „Einfluss von Interessenvertretungen und Lobbyarbeit“ wurde nun in der Ressortabstimmung vollständig gestrichen, und auch bei den theoretischen Überlegungen zum Thema Ungleichheit und Demokratie wurde stark gekürzt.“ „In der aktuellen Version fehlt der Verweis auf Stiftungen als Lobbyakteure nun vollständig". (Siehe LobbyControl Stellungnahme v. 4.1.2016) Status: aktiv |